专利摘要:

公开号:WO1989003645A1
申请号:PCT/EP1988/000317
申请日:1988-04-14
公开日:1989-05-05
发明作者:Manfred Viktor Szedzinski
申请人:Manfred Viktor Szedzinski;
IPC主号:A44B1-00
专利说明:
[0001] Beschreibung
[0002] Oberteil für ein Bedienelement wie einen Bekleidunσsknopf oder dergleichen
[0003] Die Erfindung betrifft ein Oberteil mit dekorativer Funktion für ein Bedienelement wie einen Bekleidungsknopf oder dergleichen, insbesondere für einen an einer Hemd- oder Blusenmanschette angeordneten Knopf, oder für ein Schmuckelement, und zwar ein bei Bedarf montierbares und demontierbares Oberteil mit dekorativer Funktion.
[0004] Als klassische Dekorknöpfe für Hemd- oder Blusenmanschetten sind solche bekannt, die ein plattenartiges Oberteil besitzen, an dessen Unterseite ein Stift befestigt ist, dessen freies Ende einen zweiarmigen Hebel trägt, welcher um eine parallel zum Oberteil verlaufende, am Stift befestigte geometrische Achse, die durch einen Bolzen der dergleichen realisiert ist, schwenkbar gelagert ist. Solche Dekormanschettenknöpfe können an Hemden oder Blusen mit Manschetten, die an beiden Enden Knopflöcher besitzen, getragen werden. Derzeit gebräuchliche Langarmhemden und -blusen sind jedoch mit Manschetten versehen, deren eines Ende ein Knopfloch und dessen anderes Ende einen Knopf trägt. Die klassischen Dekormanschettenknöpfe können somit für solche Hemden und Blusen nicht verwendet werden.
[0005] Ein Überteil zur Verzierung von üblichen Hemdenmanschettenknöpfen bzw. von Bekleidungsknöpfen allgemein ist beispielsweise aus der US-PS 3 343 230 bekannt. Dieses Überteil besitzt eine Platte und eine ihrer Unterseite gegenüberliegend verlaufende, als Gabel ausgebildete Platte, die nachstehend an dieser Stelle der Einfachheit halber nur noch mit Gabel bezeichnet ist. Zwischen der Platte und der Gabel ist der Knopf eingeklemmt; die Unterseite der Platte und die ihr gegenüberliegende Oberseite der Gabel stellen somit jeweils eine Klemmfläche für den Knopf dar. Die Gabel ist dabei, wie die Zeichnung zeigt, überall schmäler und kürzer als die Platte ausgebildet und über einen gewissen Teil ihrer Breitenerstreckung über einen größer als der genannte Gabelteil senkrecht vom Plattenrand aus nach unten verlaufenden Rahmen an der Platte einstückig angeformt. Dabei verläuft die Gabel derart geneigt zur Platte, daß das freie Gabelende näher bei der Platte als das andere Gabelende verläuft. Demgemäß müssen die Gabel und die Platte vor dem Aufstecken auf den Knopf voneinander weggebogen werden können. Die Haterialauswahl für das Überteil ist somit auf elastische Materialien beschränkt, wenn man nicht ein baldiges Brechen der relativ schmalen Angrenzungssteile von Gabel und Platte bzw. Rahmen inkauf nimmt. Viele Schmuckmaterialien wie z.B. Platinlegierungen und Schmucksteine sind aber spröde bzw. starr. Eine Fertigung allein aus diesen Materialien ist demgemäß bei dem beschriebenen Überteil nicht möglich; es kann höchstens mit diesen verkleidet werden, was aber aufwendig ist und dem Qualitätsbedürfnis vieler Personen nicht entgegenkommt. Weil außerdem bei dem Überteil nach der US-PS 3 343 230 wie zuvor erwähnt, die Gabel kürzer als die Platte ist, kann die Gabel zum Lösen des Überteils vom Knopf nicht von jedermann problemlos bedient werden.
[0006] Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Überteil der eingangs genannten Art zu schaffen, welches prinzipiell aus beliebigen Materialien gefertigt werden kann, eine lange Gebrauchsdauer erwarten läßt, problemlos gehandhabt und möglichst vielfältig genutzt werden kann.
[0007] Diese Aufgabe wird von einem Überteil gelöst, welches gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 ausgebildet ist. Da sich der Abstand der Klemmflächen entgegengesetzt zur Aufsteckrichtung verkleinert und nicht am Anfang des Überteils am geringsten ist, kann es auf Knöpfe unterschiedlichster Gestalt aufgesteckt werden. Dabei ist es prinzipiell nicht nötig, daß die Klemmflächen gegeneinander ausfedern können müssen. Sie können demgemäß, wie in Anspruch 2 vorgeschlagen, in starrer Zuordnung zueinander verlaufen, was bedeutet, daß sie nicht über ein Filmscharnier oder dergleichen aneinander angelenkt zu sein brauchen, sondern entlang ganzer Kanten starr miteinander verbunden sein können, wie das beispielsweise von Gußstücken oder beispielsweise aus Stein oder Holz geschnizten Körpern bekannt ist. Das überteil kann demgemäß auch an den Klemmflächen eine große Dicke besitzen, die
[0008] ihm Starrheit verleiht. Wenn die beiden aneinander zu haltenden Bauteile aus unterschiedlich harten Materialien bestehen, kann sich nach plastischer Verformung des weicheren Bauteils Halt durch Klemmung ergeben. Bei gleich harten Materialien ist ein Halt aneinander nach dem Verkanten der beiden Bauteile gegeneinander möglich.
[0009] Sowohl bei elastischen, als auch bei starren Bauteilen ist es möglich, zwei in Anspruch 3 aufgezeigte Klemmflächen vorzusehen. diesen kann eine oder es können beide zu einer in Längsrichtung durch das Überteil gedachten Ebene geneigt verlaufen. Wenn nur eine Klemmfläche geneigt verläuft, ist bei einem zumindest einseitig planen Bedien- oder Schmuckelement, das an der planen Seite weitestgehend freisteht, wie das bei einem herkömmlichen Manschettenknopf der Fall ist, ein sehr sicherer Halt des Überteils an dem überteil möglich, weil das Oberteil mit der nicht geneigten Klemmfläche an der gesamten planen Fläche und damit großflächig am Element zur Anlage kommt. Bei einem im Quer- schnitt im wesentlichen quaderföraigen Element, wie einem herkömmlichen Manschettenknopf, würde dann die andere, geneigte Klemmfläche an der in Aufsteckrichtung hinten liegenden, oberen Knopfkante angreifen und bei einem kalottenfδrmigen Knopf an dessen höchstem Punkt. Wenn beide Klemmflächen geneigt verlaufen, wird bei einem im Querschnitt quaderfδrmigen Element die Klemmung an dessen in Aufsteckrichtung hinten liegenden Ecken erfolgen. Für all diese Varianten wird in Anspruch 3 Schutz beansprucht.
[0010] Weiterhin ist es möglich, entweder zusätzlich oder anstatt den in Anspruch 3 aufgezeigten Klemmflächen zwei gemäß Anspruch 4 in Richtung der Höhenerstreckung verlaufende Klemmflächen am Überteil vorzusehen. Von den in Richtung der Höhenerstreckung verlaufenden Klemmflächen kann entweder nur eine oder es können beide zu einer durch das Überteil in Richtung von deren Höhenerstreckung gedachten Ebene geneigt verlaufen. Dabei können auch mehrere Paare von in Richtung der Höhenerstreckung verlaufende Klemmflächen vorgesehen werden, wie z.B. an den Längs- und Breitseiten eines viereckigen Überteils. Bei einer Aufsteckrichtung von oben muß das Überteil selbstverständlich unten offen sein. Ein besonders sicherer Halt des Überteils auf dem Element wird erreicht, wenn die erstgenannte Variante verwirklicht wird, also sowohl Klemmflächen gemäß Anspruch 3 als auch Klemmflächen gemäß Anspruch 4 vorgesehen werden. In diesem Fall muß das Überteil vorne offen oder zu öffnen sein, wie beispielsweise in Anspruch 21 aufgezeigt.
[0011] In allen Fällen kann bei einem im Querschnitt quaderförmigen Element an den in Aufsteckrichtung hinten liegenden Ecken Klemmung erfolgen. Bei einem im Umriß kreisförmigen oder ovalen Element wie einem herkömmlichen Manschettenknopf wird vorgeschlagen, Klemmung an zwei wenigstens annähernd diametral gegenüberliegenden Elementstellen mit in Richtung der Höhenerstreckung verlaufenden Klemmflächen zu bewerkstelligen.
[0012] Wenn beim Überteil, wie zuvor aufgeführt, sowohl Anspruch 3 als auch Anspruch 4 verwirklicht wird und die innen die Klemmflächen stellenden Überteilwände zu den Klemmflächen parallele Außenflächen besitzen, können letztere und gegebenenfalls, d.h. wenn die übrigen Überteilwände ebenfalls parallele Flächen besitzen, kann das ganze Überteil aus einem oder mehreren Blechen hergestellt, z.B. aus einem Blech gebogen werden. Dann kann das Über teil die in Anspruch 30 vorgeschlagene Gestalt besitzen, die zum einen einen besonders sicheren Halt des Überteils auf dem Element gewährleistet und ihm andererseits eine vorteilhafte, ungewöhnliche Stilistik verleiht.
[0013] Prinzipiell kann das Überteil aber in allen Fällen ein von der Klemmflächengestalt und -läge abweichende Außengestalt besitzen. Es ist auch möglich, zusätzlich oder anstatt den zuvor beanspruchten und beschriebenen Klemmflächen die in Anspruch 5 genannten Klemmflächen vorzusehen. Diese wirken bei einem von Fäden gehaltenen Knopf mit diesen zusammen und bei einem Durchsteckknopf mit dessen Stiel.
[0014] Mit einem Oberteil, bei dem das in Anspruch 5 aufgezeigte Grundprinzip verwirklicht ist, ist auf verblüffend einfache Weise ein Halt des Oberteils an dem(n) Halteelement (en) und damit an dem Bedien- oder Schmuckelement erreichbar. Das Überteil braucht dabei prinzipiell nur aus einem einwandigen Gebilde wie einer Platte bestehen, die einen sich nicht über deren gesamte Länge erstreckenden schlitzartigen Durchbruch aufweist, dessen sich in Längsrichtung erstreckenden Begrenzungswände die Klemmflächen stellen. Das Gebilde kann auch wannenförmig oder anders oben offen ausgebildet sein. Mit der erstgenannten Ausführungsform kann die Unterseite von Bedien- oder Schmuckelementen abgedeckt werden und mit der zweitgenannten die Unterseite und Seitenflächen. Beidesmal wird das Bedien- oder Schmuckelement optisch hervorgehoben. Es kann aber auch als weitgehend geschlossener Hohlkörper, beispielsweise wie in Anspruch 21 aufgezeigt, ausgebildet werden.
[0015] In allen Fällen können die Anspruch 5 beanspruchten Klemmflächen gemäß Anspruch 6 parallel zueinander verlaufen, um einen sicheren Halt des Überteils an dem(n) Halteelement (en) zu erreichen. Wenn sie aber gemäß Anspruch 7 in sich verkleinerndem Abstand zueinander verlaufen, wird mit noch größerer Sicherheit ein sicherer Halt des Überteils an dem(n) Halteelement (en) erreicht. Weiterhin können in allen Fällen die Klemmflächen gemäß Anspruch 17 vom Überteil selbst oder aber gemäß Anspruch 18 von an oder in ihm gelagerten Körpern gestellt werden. Zur Erzielung eines speziellen Verlaufs des Überteils zum Bedien- oder Schmuckelement wird die in Anspruch 8 aufgezeigte Ausgestaltung vorgeschlagen. In Anspruch 11 ist aufgezeigt, wie der Verlauf einer erfindungsgemäßen Klemmfläche in vorteilhafter Weise konstruktiv festgelegt werden kann. Dabei kann die Klemmfläche gemäß Anspruch 12 überall in der gleichen Ebene verlaufen, also plan sein. In einer anderen Ausgestaltung kann die Klemmfläche gemäß Anspruch 14 oder 15 Wellen oder Zacken besitzen. Auf diese Weise kann auch eine Klemmfläche gemäß Anspruch 5 weitergebildet sein. In den letztgenannten Varianten braucht die Klemmfläche nicht unbedingt winklig zu einer in Längsrichtung durch das Überteil verlaufenden Linie zu verlaufen. Die vorstehenden Krümmungen der Wellen bzw. Spitzen der Zacken bewirken dann den sich in Aufsteckrichtung verkleinernden Klemmflächenabstand, wenn nicht Wellenberge und Wellentäler einander gegenüberliegend angeordnet werden, was auch möglich ist, um eine Haltefunktion zu erreichen. In beiden Fällen brauchen die Wellenberge und Wellentäler selbstverständlich nicht unbedingt die gleiche Ausdehnung in Längsrichtung des Überteils zu besitzen. Gleiches gilt selbstverständlich für Zacken. Insbesondere für Ausführungsformen mit Wellen und Zacken wird, weil von ihnen zumindest dann, wenn sie aus hartem Material wie Stahl oder Edelstein gefertigt wären, eine Beschädigungsgefahr für das Bedien- oder Schmuckelement und/oder sein bzw. seine Halteelement(e) ausgeht, in Anspruch 16 eine Fertigung der Klemmflächen bzw. -wände aus elastischem Material vorgeschlagen. Diese können dabei gemäß Anspruch 18 jeweils von wenigstens einem am oder im Überteil gelagerten Körper gestellt werden. Der Körper kann dabei, wie in Anspruch 19 vorgeschlagen, eine Blattfeder sein. Er kann aber auch ein Block aus einem elastischen Material wie beispielsweise Gummi oder aus einem Kunststoff sein. Bei Klemmflächen gemäß Anspruch 5 können Schienen aus elastischem Material verwendet werden.
[0016] Aus Anspruch 21 ist ersichtlich, wie die Ausbildung, Zuordnung und Verbindung der Überteilwände bzw. -platten im einzelnen vorgesehen werden kann. Der Durchbruch ermöglicht dabei das Durchführen eines Halteelements für das Bedien- oder Schmuckteil an einem anderen Element; bei einem Bekleidungsknopf also das Durchführen eines Fadens zur Befestigung desselben am Bekleidungsstück. Wenn er nach dem in Anspruch 5 aufgezeigten Grundprinzip gestaltet wird, erfüllt er eine Haltefunktion. Wenn der Durchbruch wie in Anspruch 22 vorgeschlagen gestaltet wird, ist die zuvor vorgeschlagene Klemmung im Bereich des hinteren Bedien oder Schmuckelementbereichs möglich.
[0017] Zur Sicherheit gegen einen unerwünschten Verlust des Überteils und / oder aus stilistischen Gründen wird die aus Anspruch 23 ersichtliche Ausgestaltung vorgeschlagen.
[0018] Die in Anspruch 29 genannte Maßnahme ermöglicht eine problemlose Fertigung des Überteils beispielsweise durch Fließpressen, Tiefziehen, Biegen oder Gießen.
[0019] Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind aus den übrigen Unteransprüchen sowie aus der nachfolgend erläuterten Zeichnung ersichtlich, die Ausführungsbeispiele zeigt.
[0020] Dabei ist in unterschiedlichen Maßstäben dargestellt in
[0021] Fig. 1 ein erstes Überteil in perspektivischer Ansicht, in
[0022] Fig. 2 das Überteil in Ansicht von unten und auf einem ersten Bekleidungsknopf montiert, in
[0023] Fig. 3 ein Schnitt entlang der Linie III - III in Fig. 2, in
[0024] Fig. 4 ein Schnitt entlang der Linie IV - IV in Fig. 2, in
[0025] Fig. 5 ein Schnitt entsprechend dem nach Fig. 3 durch das Überteil, das hier aber auf einem Schmuckelement montiert ist, in
[0026] Fig. 6 ein Schnitt entsprechend den nach Fig. 3 durch die zweite Ausführungsform, auf einem zweiten Bekleidungsknopf montiert, in
[0027] Fig. 7 eine Abwicklung der Innenmantelfläche der zweiten Ausführungsform des Überteils, in Fig. 7a eine Profilschiene im Querschnitt, in Fig. 8 ein Längsschnitt durch eine dritte Ausführungsform des Überteils, in
[0028] Fig. 9 ein Längsschnitt durch eine vierte Ausführungsform des Überteils, in
[0029] Fig. 10 ein Schnitt entlang der Linie X - X in Fig. 9, in Fig. 11 ein Längsschnitt durch eine fünfte Ausführungsform des
[0030] Überteils, in Fig. 12 ein Längsschnitt durch eine sechste Ausführungsform des
[0031] Überteils, in Fig. 13 ein Schnitt entlang der Linie XIII - XIII der Fig. 11, in Fig. 14 eine Prinzipskizze einer siebten Ausführungsform des
[0032] Überteils und in Fig. 15 das in Fig. 14 gezeigte Überteil auf einem Knopf montiert.
[0033] Das in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Überteil 10 gleicht einem Pyramidenstumpfsegment mit rechteckiger Grundfläche. Es ist bis auf eine später erläuterte Klappe 11 einstückig aus Silber gefertigt. (Später näher erläutert).
[0034] Aufgrund der genannten Gestalt und der Fertigung aus Silber stellt es selbst allein ein Zierteil dar, und zwar beim Ausführungsbeispiel für einen Knopf 12. Der Knopf 12 ist mittels Fäden 13, die durch Löcher 14 im Knopf 12 geführt sind, an einem ersten Ende 15 einer Herrenhemdmanschette 16 befestigt, deren anderes , zweites Ende 17 ein Knopfloch 18 zum Durchführen des Knopfes 12 besitzt. Der Knopf 12 besteht, wie an sich üblich, aus einem Kunststoff und besitzt eine kreisscheibenförmige Gestalt und einen rechteckigen Querschnitt.
[0035] Das Überteil 10 besitzt eine Steckaufnahme 19 für den Knopf 12, die an einer Seite, welche die Oberseite darstellt, von einer Deckplatte 20 begrenzt ist. Die Deckplatte 20 ist im Umriß als gleichschenkliges Trapez geformt. Die Länge L des Trapezes ist wesentlich größer als der Durchmesser D des Knopfes 12. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt sie etwa 25 mm. Die kleinste Breite B des Trapezes beträgt etwa 12 mm, während die größte Breite B 1 hier etwa 21 mm beträgt. Der Deckplatte 20 in etwa 3 mm Entfernung parallel gegenüberliegend ist eine Grundplatte 21 angeordnet, welche die gleiche Grundform und Ausdehnungen wie die Deckplatte 20 besitzt. Die Grundplatte 21 weist einen sich etwa über vier Fünftel und damit nahezu über die gesamte Länge L erstreckenden Durchbruch 22 auf, der an dem in Pfeilrichtung 1, welche mit der AufSteckrichtung des Überteils 10 auf den Kopf 12 identisch ist, den Anfang des Überteils 10 bildenden Abschnitt 23 beginnt. Der Durchbruch 22 ist hier quaderförmig mit geraden Begrenzungswänden 22 a ausgebildet und besitzt eine auf den Abstand der Löcher 14 im Knopf 12 und damit der Fäden 13 abgestimmte, hier größere Breite b, die hier etwa 3 mm beträgt, so daß ein freier Durchtritt der Fäden durch die Grundplatte 21 gewährleistet ist.
[0036] Die Deckplatte 20 und die Grundplatte 21 sind bis auf den in Pfeilrichtung 1, die mit der Aufsteckrichtung des Überteils 10 identisch ist, den Anfang des Überteils 10 bildenden Abschnitt 23 , an dem sich die Klappe 11 befindet, durch einen Rahmen 24 miteinander verbunden. Der Rahmen 24 besitzt somit zwei in Richtung der Längserstreckung L und Höhenerstreckung H des Überteils 10 verlaufende Seitenwände 25 und 26 und eine in Richtung der Breitenerstreckung B und Höhenerstreckung H des Überteils 10 verlaufende Querwand 27. Die Seitenwände 25 und 26 sowie die Querwand 27 sind, weil die Deckplatte 20 und die Grundplatte 21 hier, wie zuvor erwähnt, parallel zueinander verlaufen, im Umriß rechteckig. Alle Platten 20, 21 und Wände 25, 26, 27 sind zusammenhängend aus Silber mit einer Dicke von etwa 0,5 mm bis 2 mm gegossen worden. Die Platten 20, 21 und Wände 25 bis 27 verlaufen somit in starrer Zuordnung zueinander, allenfalls sind sie nach Ausübung sehr großen Druckes elastisch auslenkbar.
[0037] Wie insbesondere die Fig. 3 zeigt, besitzt die Innenfläche 29 der Deckplatte 20 überall einen Abstand a zur Innenfläche 30 der Grundplatte 21, welcher geringfügig größer ist, als die Höhe h des Knopfes 12 (in Fig. 3 und 4 übertrieben dargestellt). Das Überteil 10 wird auf dem Knopf 12 allein mittels den Seitenwänden 25 und 26 gehalten. Deren Abstand A voneinander verkleinert sich wegen der zuvor beschriebenen Gestalt der Platten 20 und 21 und, da die Seitenwände 25 und 26 entlang ihren Längskanten mit diesen Platten 20, 21 verbunden sind, entgegengesetzt zur Aufsteckrichtung 1 des Überteils 10 auf den Knopf 12 vom Anfang 23 bis zu der das Ende des Überteils 10 darstellenden Querwand 27 kontinuierlich. Dabei ist der Abstand A am hinteren Ende 27 des Überteils 10 kleiner als der Durchmesser D des Knopfes 12. Die Innenflächen 31 und 32 der Seitenwände 25 und 26 stellen somit Klemmflächen für den Knopf 12, uad zwar für zwei in Richtung der Höhenstreckung h des Knopfes 12 einander diametral gegenüberliegenden Stellen 33 und 34. Aufgrund der zuvor genannten Breitenmaße B und B 1 der Platte 20 und damit des gesamten Überteils 10 nehmen die Klemmflächen 31 und 32 hier einen sich in Aufsteckrichtung 1 des Überteils 10 öffnenden Winkel W von etwa 10 Grad zu einer in Längsrichtung L, d.h. in Aufsteck- und Abnahmerichtung 1 und 2 durch das Oberteil 10 gedachten Linie 35 ein, welche die Gegenkathete eines rechtwinkligen Dreiecks darstellt, wenn die Klemmfläche 31 bzw. 32 auf dessen Hypotenuse liegt. Das Überteil 10 wird somit auf verblüffend einfache Weise durch Klemmung auf dem Knopf 12 gehalten.
[0038] Zusätzliche Sicherheit gegen ein unerwünschtes Entfernen vom Knopf 12 bietet die zuvor erwähnte Klappe 11 des Oberteils 10. Die Klappe 11 ist im Umriß im wesentlichen rechteckförmig mit einer Höhe h 1 ausgebildet, welche geringfügig kleiner ist, als der Abstand a der Innenflächen 29 und 30 von Deckplatte 20 und Grundplatte 21. Sie besitzt eine Länge L1, welche größer ist, als die Breite B 1 des Überteils 10 im Bereich der Klappe 11. An einem ersten Ende besitzt sie ein Auge 36, mit dem sie um einen nahe der Seitenwand 25 zwischen der Deckplatte 20 und der Grundplatte 21 gehaltenen Bolzen 37 drehbar gelagert ist. An ihrem zweiten Ende besitzt sie einen Fortsatz 38, der im wesentlichen zylindrisch geformt ist, aber in einer Kugel 39 endet. Durch Drehen der Klappe 11 um den Bolzen 37 kann die Klappe 11 mit dem Fortsatz 38, genaugenommen mit der Kugel 39, an der Außenseite der Seitenwand 26 zur Anlage gebracht werden, welche an ihrem vorderen Ende 23 um den Betrag x, welcher der Dicke der Klappe 11 entspricht, ausgeschnitten ist. Die Klappe 11 liegt somit überall formschön zwischen den Innenflächen 29 und 30 des Überteils 10 und steht nirgends über dessen Längserstreckung L vor. Nach dem Schließen der Klappe 11 kann somit das Überteil 10 allenfalls in Pfeilrichtung 2 vom Knopf 12 gleiten, aber nicht verlorengehen. Beim Lösen des Überteils 10 vom Knopf 12 stellt die Kugel 39 eine bequem ergreifbare Handhabe zum Bewegen der Klappe 11 dar. Nach deren Drehen um den Bolzen 37 kann das Überteil 10 bei Bedarf in Pfeilrichtung 2 vom Knopf 12 abgezogen werden.
[0039] In Fig. 5 ist das Überteil 10 auf einem Schmuckelement 40 montiert dargestellt. Das Schmuckelement 40 ist hier ein kreisscheibenförmiger Edelstein, welcher mittels eines Stiftes 41 an einem Herrenring 42 befestigt ist. Auf diese Weise ist das Aussehen des Herrenringes 42 auf neuartige Weise reversibel neuartig umgestaltet worden. Besonders beeindruckend ist dies, wenn der so umgestaltete Herrenring in Kombination mit einem Hemd getragen wird, das mit Überteilen 10 wie zuvor beschrieben, ausgestattet ist.
[0040] Das in den Fig. 6 und 7 dargestellte Überteil 43 gleicht im wesentlichen dem zuvor dargestellten und beschriebenen Überteil 10. Gleiche Einzelheiten sind hier mit den gleichen Bezugszeichen wie dort versehen, wegen ihrer Beschreibung wird auf die der Fig. 1 bis 4 verwiesen. Die Platten 20, 21 und Wände 25, 26, 27 sind hier jedoch zusammenhängend aus einem vollkommen ebenen Silberblechstück 44 (vgl. Fig. 7), das hier eine Dicke von etwa 0,5 mm besaß, und in dem Bereich 20 a, der später die Oberseite der Deckplatte 20 darstellt, mit einer Gravur 20 b versehen worden war, geschnitten bzw. gestanzt und zu dem Überteil 43 gebogen worden. Die Querwand 27 ist an ihren nach dem Formen des Überteils 43 durch Biegen zunächst freistehenden drei Kanten 28 a, 28 b und 28 c mit den Stirnkanten der Seitenwände 25 und 26 und der Grundplatte 21 verlötet werden. Für eine weitere Ausführungsmöglichkeit kann die Querwand 27 entfallen, das Überteil 43 wäre dann hinten offen. Der Durchbruch 22 erstreckt sich hier über die ganze Länge L des Überteils 43; er ist hier trapezförmig und besitzt bei B1 die größte Breite. Die Platten 20, 21 und Wände 25 bis 27 verlaufen hier im wesentlichen in starrer Zuordnung zueinander, sie sind lediglich nach Ausüben relativ großen Druckes elastisch auslenkbar. Wie insbesondere die Fig. 6 zeigt, besitzt die Innenfläche 29 der Deckplatte 20 zu der Innenfläche 30 der Grundplatte 21 einen Abstand a, welcher sich zum hinteren Überteilende (Querwand 27) hin verkleinert. Das kommt daher, weil die Seitenwände 25 und 26 hier trapezförmig ausgebildet sind. Das Überteil 43 gleicht dadurch in Ansicht einem hohlen Pyramidenstumpf mit trapezförmiger Grundfläche. Die Seitenwände 25 und 26 besitzen an dem in Aufsteckrichtung 1 vorne liegenden Bereich eine Breite B 2 von 5 mm und an dem in Aufsteckrichtung 1 hinten liegenden Bereich eine Breite B 3 von 1,5 mm. Die Breitenmaße B und B 1 der Platte 20 sind gleich denen anhand der Fig. 1 bis 4 beschriebenen. Es liegen hier somit sowohl in Richtung der Längen- und Breitenerstreckung L und B des Überteils 43 zwei Klemmflächen vor, nämlich die Innenflächen 29 und 30 der Deckplatte 20 und der Grundplatte 21, als auch zwei in Richtung der Höhenerstreckung H des Überteils 43 verlaufende Klemmflächen, nämlich die Innenflächen 31 und 32 der Seitenwände 25 und 26.
[0041] Das Überteil 43 wird somit auf dem hier cabochonförmigen Knopf 45, der einen Stiel 45a als Halteelement besitzt,mittels den Innenflächen 31 und 32 der Seitenwände 25 und 26 und den Innenflächen 29 und 30 der Deckplatte 20 und der Grundplatte 21 gehalten. Es findet hier somit Klemmung an zwei einander diametral gegenüberliegenden Stellen des Knopfes 45 statt, und oben und unten; und zwar an der Stelle 46 mit der höchsten Wölbung und an der gesamten Knopfgrundfläche 47.
[0042] Aufgrund der zuvor beschriebenen und aus Fig. 7 ableitbaren Gestalt des Durchbruchs 22 verkleinert sich der Abstand von dessen Begrenzungswänden 22 a entgegen der Aufsteckrichtung 1. Dabei wurde die Trapezform des Durchbruchs 22 derart gewählt, daß dessen Breite etwa auf halber Länge L gleich dem Durchmesser des Stiels 45a ist. Somit findet außerdem Klemmung zwischen den Durchbruchsbegrenzungswänden 22 a und Knopfhalteelement (=Stiel 45a ) statt.
[0043] Insbesondere wenn der Knopf anstelle mittels eines Stiels mittels Fäden z.B. an einem Hemd gehalten würde, könnten zur Vermeidung einer Beschädigungsgefahr der Fäden durch die Begrenzungswände 22a auf dieselben aufschiebbaren Profilschienen aus elastischem Kunststoff oder dergleichen vorgesehen werden, von denen eine in. Fig. 7a gezeigt ist. Die Schiene 200 ist im Querschnitt etwa C-förmig und besitzt zwei durch einen Steg 201 verbundene, elastisch gegeneinander auslenkbare Schenkel 202 und 203. Sie ist gleich lang wie die Begrenzungswand 22a, der Steg 201 ist innen gleich hoch wie die Begrenzungswand 22a und die Schenkel 202 und 203 sind etwa halb so breit wie die Grundplattenabschnitte 21 (nicht dargestellt). Die Außenfläche 205 des oberen Schenkels 202 drückt gegen die Knopfgrundfläche und bewirkt eine zusätzliche Knopfklemmung.
[0044] Ebenso ist es möglich, die Begrenzungswände 22a auf andere Weise mit elastischem Material zu belegen, z.B. mit einem Kunststoffband zu bekleben oder mit Kunststoff zu umspritzen.
[0045] Der Halt des Überteils 43 auf dem Knopf 45 ist sowohl mit als auch ohne Schienen oder Beläge absolut sicher. Ein ähnlich guter Halt würde auch auf einem kreisscheibenförmigen Knopf erreicht. Hier fände dann mit der schrägen Deckplatte 20 Klemmung an der hinteren oberen Knopfecke statt, ansonsten wäre Klemmung an den gleichen Stellen wie beim cabochonartigen Knopf 45 gegeben.
[0046] Bei der in Fig. 8 dargestellten Ausführungsform ist das Überteil 48 ähnlich wie das in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Überteil 10 geformt, besitzt jedoch leicht nach außen gebogene Seitenwände 25 und 26 und eine leicht nach außen gebogene Querwand 27, so daß der so gebildete Rahmen 24 drei Bögen umschreibt. Das Überteil 48 ist aus einem Halbedelstein geschnitten. Die Deckplatte 20 und die nicht dargestellte Grundplatte sind entsprechend geformt. Wesentlich bei dem Überteil 48 ist, daß bei ihm nicht Klemmung mittels seiner Wände, sondern mittels in ihm gelagerten Körpern, nämlich zwei Blattfedern 49 und 50 bewirkt wird. Die Blattfedern 49 und 50 sind lose in das Überteil 48 eingelegt. Sie stützen sich mit ihren ersten Enden 49 a und 50 a an den Innenseiten der runden Ecken 51 bzw. 52 zwischen der Seitenwand 25 und der Querwand 27 bzw. der Seitenwand 26 und der Querwand 27 ab. Mit ihren zweiten Enden 49 b und 50 b stützen sie sich an den Innenseiten von runden Ecken 53 und 54 ab, die von den Seitenwänden 25 und 26 im Anfangsbereich 23 des Überteils 48 gebildet werden. Die Blattfedern 49 und 50 sind bezüglich des Überteils 48 zu dessen gedachter Längsmittelachse 55 hin konkav gekrümmt, was bedeutet, daß sich ihr Abstand A entgegengesetzt zur Aufsteckrichtung 1 bis zur Mitte des Überteils 48 verkleinert. Aufgrund von Vorspannung üben sie ein zur Längsmittelachse 55 gerichtetes Moment aus. Dadurch können sie einen eckigen Knopf an zwei Längsseitenwänden bzw. einen runden Knopf 12, wie in Fig. 8 dargestellt, an zwei einander diametral gegenüberliegenden Stellen beaufschlagen. In jedem Fall wird ein sicherer Halt durch Klemmung erreicht.
[0047] Selbstverständlich könnte das Überteil 48 dabei auch anders geformt sein. Nötig sind hier jedenfalls nur Abstützflachen bzw. -ecken für die Blattfedern 49 und 50. Aber auch darauf könnte verzichtet werden, wenn Haltebolzen oder dergleichen für die Federenden 49 a, 50 a, 49 b, 50 b vorgesehen würden. Das Überteil 48 kann an seinen Anfangsbereich 23 durch einen nicht dargestellten Deckel aus einem federelastischen Kunststoff, welcher entsprechend der Farbe des für das Überteil 48 verwendeten Halbedelsteins eingefärbt wurde und der zwischen die umgebogenen Seitenwandenden (Ecken 53 und 54) einklipsbar ist, verschlossen werden.
[0048] Bei dem in den Figuren 9 und 10 dargestellten Überteil 56 verlaufen die Seitenwände 25 und 26 und die Querwand 27 ungekrümmt. Der Abstand A der Seitenwände 25 und 26 voneinander verkleinert sich wieder wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4. Die Seitenwände 25 und 26 verlaufen aber, wie die Fig. 10 zeigt, in einem vom rechten Winkel abweichenden Winkel zu den Platten 20 und 21. Speziell verlaufen sie in einem Winkel W1 von etwa 70 Grad zur Deckplatte 20. Kit ihnen wird Klemmung an zwei einander diametral gegenüberliegenden Stellen des oberen Randes 12 a des kreisscheibenförmigen Knopfes 12 erreicht. Im wesentlichen wird Halt durch Klemmung mittels eines in ihm gelagerten Körpers, nämlich einer Blattfeder 57, erreicht. Im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 ist nur eine Blattfeder 57 vorhanden, die nicht im Seitenwandbereich, sondern am Anfangsbereich 23 des Überteils 56 angeordnet ist. Die Blattfeder 57 ist an einem ersten Ende 57 a im Eckbereich 54 des Überteils 56 mit dessen Deckplatte 20 verlötet. Im übrigen steht sie frei und ist zur Querwand 27 hin konkav gekrümmt. Sie reicht fast bis zum Eckbereich 53. Somit dient sie gleichzeitig als Abdeckung bzw. Klappe für den Anfangsbereich 23 des Überteils 56. Aufgrund von Vorspannung übt sie ein zur Querwand 27 hin gerichtetes Moment aus. Dadurch drückt sie den Knopf 12 gegen die Seitenwände 25 und 26. Das Abnehmen des Überteils 56 erfolgt nach manuellem Auslenken der Blattfeder 57 in Pfeilrichtung 1 an deren zweitem Ende 57 b.
[0049] Wie die Fig. 9 und 10 weiter zeigen, besitzen die Begrenzungswände 22a des Durchbruchs 22 hier in Längsrichtung L und Höhenerstreckung H gewellte Flächen 74 und 75. Dabei liegen immer Wellenberge 76, 77 und Wellentäler 78, 79 einander parallel, einander gegenüber. Dabei ist die Breite b des Durchbruchs 22 kleiner als der Abstand A 2 der durch die Löcher 14 im Knopf 12 führenden Haltefäden 13 (in Fig.10 übertrieben dargestellt).
[0050] Somit ist hier ähnlich wie bei dem anhand von Fig. 6 und 7 beschriebenen Überteil 43 zusätzlicher Halt durch Klemmung zwischen den Durchbruchsbegrenzungswänden 22a und den Knopfhalteelementen (=Fäden 13) gegeben, wobei der beschriebene und in Fig. 9 gezeigte sich "schlängelnde" Verlauf des Durchbruchs 22 an den Begrenzungsflächen 74 und 75 wirkungsvoll ein Abgleiten des Überteils 43 von den Knopfhalteelementen verhindert, auch wenn die Blattfeder 57 nicht mehr wirken sollte. Wie die Fig. 10 weiter zeigt, trägt das Überteil 56 auf der Deckplatte 20 mehrere kleine Edelsteine 58 als Zierteile.
[0051] Das in Fig. 11 dargestellte Überteil 59 ähnelt dem in den Fig. 9 und 10 gezeigten. Anstelle der einen Blattfeder besitzt es aber zwei Klappen 60 und 61, die über jeweils ein Scharnier 62 bzw. 63 ähnlich wie das letzte Stück aufgrund von Federspannung selbst schließende Küchenmöbeltüren nahe des Anfangsbereiches 23 des Überteils 59 an dessen Seitenwänden 25 und 26 befestigt sind.
[0052] Die Klappen 60 und 61 sind jeweils etwa halb so lang wie die Breite B 1 des Überteils 59 im Anfangsbereich 23 und liegen mit ihren Spitzen 60a und 60b relativ dicht nebeneinander an zwei Stellen des hier ovalen Knopfes 64 an. Das Überteil 59 besitzt außerdem noch eine gewellte Blattfeder 65, welche nahe der Querwand 27 zwischen den Seitenwänden 25 und 26 verläuft. Die Klappen 60 und 61 wirken derart mit der Blattfeder 65 zusammen, daß der Knopf 64 an zwei einander diametral gegenüberliegenden Stellen 66 und 67 gegen, die von den Seitenwänden 25 und 26 gebildeten Klemmflächen 31 und 32 gedrückt werden, welche wie anhand von Fig. 1 bis 4 beschrieben, entgegengesetzt zur Aufsteckrichtung 1 in sich verkleinerndem Abstand A zueinander verlaufen. Dadurch wird eine sehr sichere Klemmung erreicht.Das Lösen des Überteils 59 vom Knopf 64 bzw. von jedem anderen Knopf, Bedien- oder Schmuckelement nach dem Auslenken der Klappen 60 und 61 in Pfeilrichtung 1 erfolgen.
[0053] Auch bei diesem Überteil 59 kann auf ein weiteres Abdecken des Anfangsbereiches 23 verzichtet werden.
[0054] An der Querwand 27 des Überteils 59 ist ein Krawattenteil 100 befestigt. Da das Überteil 59 im Aussehen sehr einem Krawattenknoten ähnelt, kann man die beiden Teile 59 und 100 ohne weiteres als Krawatte ansehen. Diese läßt sich aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung des Überteils 59 sehr einfach und schnell an- und ablegen, hält aber sicher.
[0055] Selbstverständlich kann das Überteil 59 dabei in sich oder mit Edelsteinen der dergleichen verziert oder mit dem Material bedeckt sein, aus welchem das Krawattenteil 100 besteht. Ebenso kann das Überteil 59 oder ein anderes erf indungsgemäßes Überteil als Teil bzw. Träger für eine Fliege, Schleife oder dergleichen dienen.
[0056] Weiterhin kann es auch als Ersatz für eine Krawatte, Fliege oder Schleife dienen.
[0057] Das Überteil 68 nach den Fig. 12 und 13 wiederum besitzt ähnlich wie das in Fig. 8 dargestellte Überteil 48 zwei in ihm gelagerte
[0058] Körper 69 und 70, welche zwischen den Seitenwänden 25 und 26 und der Deckplatte 20 und der Grundplatte 21 des hier rechtecksäulen förmigen Oberteils 68 verlaufen, zur Klemmung auf dem Knopf 71, der hier am oberen Rand eine umlaufende Erhöhung 72 besitzt, ansonsten aber wie der Knopf 12 kreisscheibenförmig ist. Das Überteil 68 ist aus einem Kunststoff gegossen. Es besitzt eine rechteckige Grundplatte 20, die an der Oberseite ein gleichgroß wie sie ausgebildetes technisches Instrument 73, nämlich eine Uhr, trägt. Die ebenfalls rechteckige Grundplatte 21 wird über die gesamte Überteillänge von einem breiter als bei den zuvor dargestellten Ausführungsformen ausgebildeten Schlitz 22 durchdrungen.
[0059] Die Körper 69 und 70 sind zwei im wesentlichen quaderförmige Blöcke aus gummielastischem Kunststoff. Sie besitzen jeweils eine in Längsrichtung L und Höhenersteckung H verlaufende gewellte Fläche 74 bzw. 75. Sie sind derart im Überteil 68 angeordnet, daß diese Flächen 74 und 75 einander gegenüberliegen und zwar derart, daß die Wellenberge 76 des einen Blocks 69 den Wellenbergen 77 des anderen Blocks 70 gerade, d.h. nicht versetzt zueinander, gegenüberliegen. Die Flächen 74 und 75 bilden Klemmflächen zum Halt des Überteils 68 auf dem Knopf 71, die ihren gegenseitigen Abstand A voneinander bereichsweise, nämlich von jedem Wellenberg 76 bzw. 77 zu jedem Wellental 78 bzw. 79, entgegen der Aufsteckrichtung 1 vermindern. Wie die Fig.12 zeigt, sind die Blöcke 69 und 70 so lang, daß sie sich sicher an der Querwand 27 und an den endseitig umgebogenen Seitenwänden 25 und 26 abstützen. Sie sind so breit, daß sie und damit die Klemmflächen 74 und 75 weit in den Schlitz 22 hineinragen (vgl . Fig.13) Der Knopf 71 drückt somit, wie die Fig.12 zeigt, die Klemmflächen 74 und 75 weit auseinander in Richtung der Seitenwände 25 und 26. Die Klemmflächen 74 und 75 liegen dann jeweils über einem Winkelbereich von etwa 100 Grad an der Knopfumfangsflache an. Dadurch wird ein sehr sicherer Halt des Überteils 68 auf dem Knopf 71 erreicht.
[0060] Die Ausführungsform nach den Fig.14 und 15 ähnelt wieder sehr der nach Fig. 11. Bei dem Überteil 8o, von dem nur das Innere dargestellt ist, ist aber die gewellte Blattfeder 65 durch ein elastisches Band 81 ersetzt. Dieses ist an beiden Enden 83 und 83 im Anfangsbereich 23 des Überteils 80 vor den Klappen 60 und 61 befestigt. Im unbelasteten Zustand verläuft es schlaff und bildet entgegen der Aufsteckrichtung 1 eine Spitze 84, da es die Klappen 60 und 61 zu einem gewissen Teil zusammendrücken. Die einander gegenüberliegenden Bereiche der Innenseiten 81a und 81b des Bandes 81 besitzen somit einen sich entgegen der Aufsteckrichtung 1 vermindernden Abstand A voneinander. Nach dem Aufstecken wird der Knopf 12 von den Klappen 60 und 61 und dem Band 81 über einen Winkelbereich von etwa 230 Grad an der Knopfumfangsfläche unter Spannung klemmend gehalten (Fig. 15).
权利要求:
ClaimsAnsprüche :
1. Überteil (10, 43, 48, 56, 59, 68, 80) für ein Bedieneleraent wie einen Bekleidungsknopf oder dergleichen, insbesondere für einen an einer Hemd- oder Blusenmanschette angeordneten Knopf (12, 45, 64, 71), oder für ein Schmuck¬
element (40), mit dekorativer Funktion, welches eine Steckaufnahme (19) für das Bedien- (12, 45, 64, 71} oder Schmuckelement (40) aufweist, die an wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Stellen (20, 21; 22 a; 25, 26; 49, 50; 69, 70; 76, 77; 60, 61, 65; 60, 61, 81) von jeweils einer Klemmfläche (29, 30; 22a; 31, 32; 74, 75; 60a, 61a, 65; 60a, 61a, 81a, 81b) für das Bedien- (12, 45, 64, 71) oder Schmuckelement (40) begrenzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Abstand (A, a, b) wenigstens zweier einander gegenüberliegender Klemmflächen (29, 30; 22a; 31, 32; 74, 75, 81a, 81b) entgegengesetzt zur Aufsteckrichtung (1) wenigstens bereichsweise verkleinert.
2. Oberteil (10, 43, 56, 59) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmflächen (29, 30; 31, 32) wenigstens im wesentlichen in starrer Zuordnung zueinander verlaufen.
3. Überteil (43) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei in Richtung der Längen- und Breitenerstreckung (L; B, B1) des Überteils (43) verlaufende Klemmflächen (29, 30, 202) aufweist.
4. Überteil (10, 43, 48, 56, 59, 68, 80) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei in Richtung der Höhenerstreckung (H) des Überteils (10, 43, 48, 56, 59, 68, 80) verlaufende Klemmflächen (31, 32; 22a; 49, 50; 74, 75, 81a, 81b) aufweist.
5. Überteil (43, 56) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei in Richtung der Höhenerstreckung (H) des Überteils (43, 56) verlaufende Klemmflächen (22a) aufweist, deren Abstand (b) voneinander wenigstens bereichsweise kleiner als das Außenmaß (A2) eines oder mehrerer Haltelement 's (e) (45a, 13) für das Bedien- (45, 12) oder Schmuckelement ist.
6. Überteil (56) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmflächen (74, 75) wenigstens annähernd parallel zueinander verlaufen.
7. Überteil (43) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Abstand der Klemmflächen (22a) entgegengesetzt zur Aufsteckrichtung (1) wenigstens bereichsweise verkleinert.
8. Überteil nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Klemmflächen bei einem eckigen Überteil diagonal erstrecken.
9. Überteil nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem im Querschnitt im wesentlichen quaderförmigen Be dien- oder Schmuckelement wenigstens an den in Aufsteckrichtung hinten liegenden Ecken Klemmung erfolgt.
10. Überteil (10, 43, 48, 56, 59, 68, 80} nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmung bei einem im Umriß kreisförmigen oder ovalen Bedien- (12, 45, 64, 71) oder Schmuckelement (40) an zwei einander wenigstens annähernd diametral bzw. radial gegenüberliegenden Stellen (33, 34; 46, 47; 66, 67) des Elements (12, 45, 64, 71} erfolgt.
11. Überteil (10, 43, 56, 59, 80) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Klemmf läche (31, 32} in einem sich in Aufsteckrichtung (1) des Überteils (10) öffnenden Winkel (W) von etwa 5 bis
30 Grad zu einer in Längsrichtung (L) , d.h. in Aufsteck- und Abnahmerichtung durch das Überteil (10) gedachten Linie (35) verläuft, welche die Gegenkathete eines rechtwinkligen Dreiecks darstellt, wenn die Klemmfläche (31, 32) auf dessen Hypotenuse liegt.
12. Überteil (10, 43, 56, 59} nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Klemmfläche (29, 30; 31, 32) überall in der gleichen Ebene verläuft.
13. Überteil (10, 43, 56, 59) nach wenigstens einem der Ansprüche
2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmflächen (29, 30; 31, 32) aus starrem Material bestehen.
14. Überteil (59, 68) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Klemmfläche (65; 74, 75) mehrere Wellen (76, 77} oder Zacken besitzt.
15. Überteil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die , in Aufsteckrichtung weiter hinten liegenden Wellen oder Zacken höher als die davor liegenden sind.
16. Überteil (48, 56, 59, 68, 80) nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 11 oder 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Klemmfläche (205, 49, 50, 57, 65, 81a, 81b) aus elastischem Material besteht.
17. Überteil (10, 43, 56, 59) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Klemmfläche (29, 30, 31, 32, 22a) vom Überteil (10, 43, 56, 59) selbst gestellt wird.
18. Überteil (48, 56, 59, 68, 80) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Klemmfläche (2ßS. 74, 75; 81a, 81b) von wenigstens einem am oder im Überteil (48, 56, 59, 68, 80) gelagerten Körper (200; 49, 50; 57; 60, 61, 65; 60, 61, 81) gestellt wird.
19. Überteil (48, 56, 59) nach Anspruch 16 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper eine Blattfeder (49, 50, 57, 65) ist.
20. Überteil (43, 68) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper ein Block (69, 70) oder eine Schiene (200) ist.
21. Überteil (10, 43, 48, 56, 59, 68, 80) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Deckplatte {20} und eine der Deckplatte (20) gegenüberliegend angeordnete Grundplatte (21} aufweist, welche mit der Deckplatte (20) über einen Rahmen (24) verbunden ist, wobei der Rahmen (24) an dem in Aufsteckrichtung (1) den Anfang (23) des Überteils (10) bildenden Abschnitt (23, 11) offen oder zu öffnen ist und daß die Grundplatte (21) einen sich vom Anfang (23) des Überteils (10) her in Aufsteckrichtung (1) erstreckenden Durchbruch (22) aufweist.
.2. Überteil (10, 43, 48, 56, 59, 68, 80) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Durchbruch (22) ganz oder nahezu über die gesamte Länge (L) der Grundplatte (21) erstreckt.
23. Überteil (10, 43, 48, 56, 59, 68, 80) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt (23) des Rahmens (24) mittels wenigstens einer Klappe (11, 57; 60, 61) verschließbar ist.
24. Überteil (10) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klappe (11) über ein in Richtung der Höhenerstreckung (H) des Überteils (10) verlaufendes Bauteil (37) am Überteil (10) angelenkt ist und an dem dem Bauteil (37) gegenüber liegenden Bereich (26) des Rahmens (24) klemmend angreift.
25. Überteil (59, 80} nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Klappen (60, 61} einerseits an zwei einander gegenüberliegenden Seiten des Rahmens (24, 25, 26) jeweils über ein Scharnier (62, 63) angelenkt sind, welche sich andererseits am Bedien- (64) oder Schmuckelement abstützen.
26. Überteil (56) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (57) aus einer Blattfeder (57) besteht, welche einerseits am Überteil (56) angelenkt ist und sich andererseits am Bedien- (12) oder Schmuckelement abstützt.
27. Überteil (10, 43, 48, 56, 59, 68, 80) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es einstückig gefertigt ist.
28. Überteil (43) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem Blechstück (44) gebogen ist.
29. Überteil nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es nach außen gewölbte Kanten, Ecken und/oder Flächen aufweist.
30. Überteil (10, 43, 56, 59) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es in Ansicht, einem Pyramidenstumpf oder einem Pyramidenstumpfsegment gleicht.
31. Überteil (43) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es wenigstens an einer einem Betrachter zugekehrten Seite (20 a) in sich verziert ist.
32.Überteil (10, 43, 48, 59, 80) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es selbst allein ein Zierteil darstellt.
33. Überteil (56, 59) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß es wenigstens ein Zierteil (58, 100) trägt.
34. Überteil (68) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 32 , dadurch gekennzeichnet, daß es wenigstens ein technisches Element wie eine Uhr (73) oder dergleichen trägt.
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